Produktdetails & Pflichtangaben
Adler Pharma Manganum sulfuricum D12 Biochemie nach Dr. Schüßler Nr. 17 im Detail
Dieses homöopathische Arzneimittel enthält 250 mg Manganum sulfuricum D12 als Wirkstoff. Als Hilfsstoffe sind Calcium behenat, Kartoffelstärke und Lactose enthalten. Zincum chloratum D12 Adler Pharma Nr. 21 ist ebenfalls in diesem Produkt enthalten.
Es handelt sich um ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, das ohne Angabe einer spezifischen therapeutischen Indikation versehen ist. Wenn Sie anhaltende, unklare oder neue Beschwerden haben, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen, um eine genaue Diagnose zu erhalten.
Die Dosierungsempfehlung für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren lautet: Bei akuten Zuständen können Sie alle halbe bis ganze Stunde höchstens 6 mal täglich je 1 Tablette einnehmen. Eine Anwendung über 1 Woche hinaus sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei chronischen Verlaufformen sollten Sie 1-3 mal täglich je eine Tablette einnehmen.
Wenn sich Ihre Beschwerden bessern, können Sie die Anwendungshäufigkeit reduzieren. Die Anwendungsdauer für homöopathische Medikamente sollte nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen, es sei denn, Sie haben dies mit einem Arzt besprochen.
In jeder Tablette sind 250 mg Zincum chloratum Trit. D12 (HAB, Vorschrift 6) als wirksamer Bestandteil enthalten. Weitere Bestandteile sind Calciumbehensäure (DAB) und Kartoffelstärke. Bitte beachten Sie, dass das Produkt Lactose enthält.
Vorteile
- Manganum sulfuricum D12 als Wirkstoff
- Calcium behenat, Kartoffelstärke und Lactose als Hilfsstoffe
- Zincum chloratum D12 Adler Pharma Nr. 21 enthalten
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.