Produktdetails & Pflichtangaben
Biochemie Pflüger® Nr. 4 Kalium chloratum D6 Tropfen im Detail
Biochemie Pflüger® Nr. 4 Kalium chloratum D 6 Dil. ist ein homöopathisches Arzneimittel mit 1000 mg Kalium chloratum D6 als Wirkstoff. Es enthält außerdem Ethanol als Hilfsstoff. Dieses Arzneimittel ist registriert, jedoch ohne spezifische therapeutische Indikation.
Wenn die Krankheitssymptome während der Anwendung anhalten, wird empfohlen, medizinischen Rat einzuholen. Es sind keine Anwendungsbeschränkungen bekannt und es enthält 50 Vol.-% Alkohol.
Es sind bisher keine Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bekannt. Es wird empfohlen, während der Einnahme dieses homöopathischen Arzneimittels keine schädlichen Faktoren in der Lebensweise zu meiden.
In der Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels ärztlichen Rat einholen. Die empfohlene Dosierung beträgt 1-3 mal täglich 5-10 Tropfen, es sei denn, Ihr Arzt hat Ihnen etwas anderes verordnet.
Es gibt bisher keine bekannten Nebenwirkungen, aber bei einer vorübergehenden Verschlechterung der Symptome sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt konsultieren. Achten Sie darauf, das Arzneimittel außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren und es nach dem Verfalldatum nicht mehr zu verwenden.
Dieses Arzneimittel ist lactosefrei und enthält pro 10 g lediglich den Wirkstoff Kalium chloratum Dil. D 6 10 g.
Vorteile
- Homöopathisches Arzneimittel mit Kalium chloratum D6
- Registriert ohne spezifische therapeutische Indikation
- Empfohlene Dosierung: 1-3 mal täglich 5-10 Tropfen
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.