Produktdetails & Pflichtangaben
Biochemie Pflüger® Nr. 2 Calcium phosphoricum D6 Tabletten im Detail
Unser homöopathisches Arzneimittel Biochemie Pflüger® Nr. 2 Calcium phosphoricum D 6 ist ein biochemisches Funktionsmittel nach Dr. Schüßler. Es enthält 250 mg Calcium phosphoricum D6 sowie Hilfsstoffe wie Calcium behenat, Kartoffelstärke und Lactose-1-Wasser. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein homöopathisches Arzneimittel handelt und daher keine therapeutische Indikation angegeben wird. Bei anhaltenden Krankheitssymptomen während der Anwendung sollten Sie medizinischen Rat einholen.
- Es gibt keine bekannten Anwendungsbeschränkungen für die Einnahme dieses Arzneimittels.
- Bisher ist keine Beeinflussung der Wirkung durch andere Medikamente bekannt.
- Bitte konsultieren Sie vor der Einnahme Ihren Arzt, wenn Sie schwanger sind oder stillen, an einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden, oder andere Arzneimittel einnehmen.
- Die empfohlene Dosierung ist 1 - 3 mal täglich 1 Tablette im Mund zergehen zu lassen. Bei einer Individualdosierung sollten Sie sich an einen homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker wenden.
Die Haltbarkeit nach Öffnung des Gefäßes beträgt 18 Monate. Lagern Sie das Arzneimittel kühl und trocken, nicht über 25 °C und für Kinder unzugänglich.
Vorteile
- Homöopathisches Funktionsmittel nach Dr. Schüßler
- Enthält 250 mg Calcium phosphoricum D6
- Keine bekannten Anwendungsbeschränkungen
- Empfohlene Dosierung: 1-3 mal täglich 1 Tablette
- Bitte vor der Einnahme Arzt konsultieren bei Schwangerschaft, Stillzeit oder Unverträglichkeiten
- Lagerung: kühl, trocken, nicht über 25 °C
- Haltbarkeit nach Öffnung: 18 Monate
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.