Produktdetails & Pflichtangaben
Hypericum D12 Globuli Pflüger® im Detail
Die Hypericum D12 Globuli Pflüger® sind ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, ohne spezifische therapeutische Indikation. Sie enthalten den Wirkstoff Hypericum perforatum D12 sowie Saccharose als Hilfsstoff. Die Globuli sind nur von Pflüger erhältlich und werden im praktischen Dosierspender geliefert. Sie sind in der Potenz D6 erhältlich und überzeugen mit Qualität zum fairen Preis. Die bunten Verpackungen sind inspiriert von den Farben der enthaltenen Wirkstoffe.
Globuli Pflüger® werden in Deutschland hergestellt, ausschließlich aus eigenen oder sorgfältig ausgewählten Pflanzen. Beachten Sie bei der Anwendung, dass homöopathische Präparate über die Mundschleimhaut wirken und daher im Mund bleiben sollten. Es wird empfohlen, 15 Minuten vor und nach der Einnahme nichts zu essen oder zu trinken. Vermeiden Sie ätherische Stoffe wie Campher, Pfefferminze oder Menthol, da sie die Wirkung beeinträchtigen können.
Die Zusammensetzung der Hypericum D12 Globuli Pflüger® enthält 0,1 g Hypericum perforatum Dil. D12 in 10 g Streukügelchen. Die Globuli haben keine bekannten Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen, enthalten jedoch Saccharose. Lesen Sie die Packungsbeilage sorgfältig und konsultieren Sie bei Fragen Ihren Arzt oder Apotheker. Zur individuellen Dosierung sprechen Sie bitte mit einem medizinischen Fachpersonal.
Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
Vorteile
- Homöopathische Globuli mit Hypericum D12
- Ohne spezifische therapeutische Indikation
- Potenz D6, Qualitätsprodukt zu fairem Preis
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.