Produktdetails & Pflichtangaben
Pflügerplex® Adonis 346 H im Detail
Pflügerplex® Adonis 346 H ist ein homöopathisches Arzneimittel, das zur Behandlung von Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verwendet wird. Es enthält eine Mischung aus verschiedenen Wirkstoffen wie Adonis vernalis, Apocynum cannabinum und Kalmia latifolia, die ihren Ursprung in der Homöopathie haben. Insbesondere kann es bei Beschwerden im Zusammenhang mit Herzschwäche eingesetzt werden.
Bei der Selbstbehandlung mit diesem Arzneimittel ist es wichtig, ärztlichen Rat einzuholen und die Einnahme anderer verschriebener Medikamente nicht zu ersetzen. Bei Schmerzen in der Brust, die in die Arme, den Oberbauch oder den Hals ausstrahlen, sowie bei Atemnot oder Beinschwellungen sollten Sie dringend einen Arzt aufsuchen.
Die Einnahme von Pflügerplex® Adonis 346 H erfolgt je nach Zustand des Patienten. Bei akuten Beschwerden wird empfohlen, alle halbe bis ganze Stunde bis zu 6 Mal täglich eine Tablette einzunehmen. Bei chronischen Verlaufsformen können 1 bis 3 Tabletten täglich ausreichen. Die Häufigkeit der Anwendung sollte reduziert werden, wenn sich die Beschwerden verbessern.
Es wird empfohlen, dieses homöopathische Arzneimittel nur für eine begrenzte Zeit einzunehmen und keine Langzeitbehandlung ohne ärztlichen Rat durchzuführen. Die Tabletten enthalten auch Calciumbehenat und Kartoffelstärke und sind glutenfrei.
Vorteile
- Homöopathisches Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Enthält Adonis vernalis, Apocynum cannabinum und Kalmia latifolia
- Kann bei Herzschwäche und damit verbundenen Beschwerden angewendet werden
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.