Produktdetails & Pflichtangaben
Baldrian-ratiopharm® überzogene Tabletten im Detail
Natürliches Mittel bei psychischer Unruhe, Phytopharmaka und Schlafstörungen
Baldrian-ratiopharm® überzogene Tabletten enthalten einen Trockenextrakt aus Baldrianwurzel, einer bewährten Heilpflanze mit hoher Verträglichkeit. Das pflanzliche Arzneimittel eignet sich zur Behandlung leichter nervöser Anspannung und Schlafstörungen.
Wirkstoff:
450 mg Baldrianwurzel-Trockenextrakt (3-6:1); Auszugsmittel: Ethanol 70% (V/V)
Hilfsstoffe:
Stearinsäure Croscarmellose natrium Carnaubawachs Siliciumdioxid, hochdisperses Cellulosepulver Glucose-Lösung 103 mg Saccharose 268 mg Tragant Schellack Titandioxid Wachs, gebleichtes Arabisches Gummi Indigocarmin Calciumcarbonat Talkum
Baldrian-ratiopharm® bietet eine effektive Lösung zur Entspannung tagsüber und zur Verkürzung der Einschlafzeit abends bereits nach der Einnahme einer überzogenen Tablette.
Anwendungsgebiete:
- Psychische Unruhezustände
- Phytopharmaka
- Schlafstörungen
Anwendung:
Sofern nicht anders verordnet, beträgt die übliche Dosis für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: Zur Beruhigung bis zu dreimal täglich eine überzogene Tablette einnehmen.
Hinweis:
Baldrian-ratiopharm® überzogene Tabletten enthalten Saccharose, Glucose und weniger als 1 mmol (23 mg) Natrium pro Tablette und sind daher nahezu natriumfrei. Freiverkäuflich.
Vorteile
- Zur Anwendung bei psychischen Unruhezuständen, Hytopharmaka und Schlafstörungen
- Enthält Baldrianwurzel-Trockenextrakt als Wirkstoff
- Wirkt beruhigend bei nervöser Anspannung und bei Schlafstörungen
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.