Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Gemäß der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und der europäischen WEEE-Richtlinie sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Getrennte Sammlung
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dieses Gerät einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Rückgabemöglichkeiten
Sie können Ihre Altgeräte im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Sammelmöglichkeiten abgeben, z. B. bei kommunalen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen.
Rücknahme bei Neukauf (1:1-Rücknahme): Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich an uns zurückzugeben.
Rücknahme von Kleingeräten (0:1-Rücknahme): Unabhängig vom Kauf eines Neugeräts können Sie Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich an uns zurückgeben.
Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Gerät getrennt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Batterieentsorgung.
Datenschutz
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten liegt in der Eigenverantwortung des Endnutzers.
Wir sind bei der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria (EAK) als Hersteller bzw. Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.