Produktdetails & Pflichtangaben
Pflüger® Rauwolsan Komplex Tropfen im Detail
Biochemie Pflüger Tropfen ist ein homöopathisches Arzneimittel, das die Wirkstoffe Ambra grisea, Selenicereus grandiflorus, Viscum album, Rauwolfia serpentina, Crataegus, Barium iodatum, Barium chloratum, Kalium iodatum, Phosphorus und Hilfsstoffe wie Ethanol enthält.
Das Arzneimittel ist ohne Angabe einer spezifischen therapeutischen Indikation registriert. Bei anhaltenden Krankheitssymptomen während der Anwendung wird empfohlen, ärztlichen Rat einzuholen.
Es sind keine Anwendungsbeschränkungen bekannt, obwohl das Produkt 50 Vol.-% Alkohol enthält. Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bekannt.
Schwangere und stillende Personen sollten vor der Einnahme des Arzneimittels Rücksprache mit einem Arzt halten.
Die empfohlene Dosierung liegt bei 1-3 mal täglich 5-10 Tropfen. Bei Bedarf an einer individuellen Dosierung sollte zunächst ein Arzt, Apotheker oder Therapeut konsultiert werden.
Das Arzneimittel sollte nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden, es sind keine bekannten Nebenwirkungen vorhanden. Es kann jedoch zu vorübergehenden Verschlimmerungen der Symptome kommen, in diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt konsultiert werden.
Das Arzneimittel sollte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden und nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden.
Vorteile
- Homöopathisches Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen
- Ohne spezifische therapeutische Indikation registriert
- Keine bekannten Anwendungsbeschränkungen oder Wechselwirkungen
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.