Produktdetails & Pflichtangaben
Biochemie Pflüger® Nr. 23 Natrium bicarbonicum D6 Tabletten im Detail
Biochemie Pflüger® Nr. 23 mit Natrium bicarbonicum D6 ist ein homöopathisches Ergänzungsmittel. Es wird registriert und ohne spezifische therapeutische Indikation vertrieben. Es ist wichtig, medizinischen Rat einzuholen, wenn die Symptome während der Einnahme andauern.
Es gibt derzeit keine bekannten Einschränkungen für die Anwendung dieses Arzneimittels. Es wird auch nicht berichtet, dass die Wirkung durch andere Medikamente beeinflusst wird.
Für schwangere oder stillende Frauen, Kinder unter 12 Jahren oder Personen mit Lactoseintoleranz wird empfohlen, vor der Einnahme ärztlichen Rat einzuholen.
Die empfohlene Dosierung hängt vom Zustand ab. Im Falle von akuten Zuständen wird empfohlen, alle halbe bis ganze Stunde bis zu sechs Mal täglich eine Tablette im Mund zergehen zu lassen. Bei chronischen Beschwerden sollte die Einnahme ein- bis dreimal täglich erfolgen.
Es gibt bislang keine bekannten Nebenwirkungen, jedoch kann es zu einer vorübergehenden Verschlimmerung der Symptome (Erstverschlimmerung) kommen. In diesem Fall sollte das Arzneimittel abgesetzt werden.
Das Arzneimittel sollte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden und nach dem Verfalldatum nicht mehr verwendet werden. Es sollte bei Temperaturen unter 25 °C gelagert werden.
Vorteile
- Homöopathisches Ergänzungsmittel mit Natrium bicarbonicum D6
- Registriertes Arzneimittel ohne spezifische therapeutische Indikation
- Keine bekannten Einschränkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.