Produktdetails & Pflichtangaben
Dentosafe® im Detail
Die Dentosafe®-Zahnrettungsbox bietet eine zeitlich begrenzte Aufbewahrungslösung für aus- oder abgebrochene Zähne oder Zahnfragmente bis zur Reimplantation. Es handelt sich um ein Medizinprodukt für den einmaligen Gebrauch, das nach Gebrauch nicht wiederverwendet werden sollte, um die Vitalität der Zellen zu erhalten.
Die Zahnrettungsbox ist speziell für die Aufbewahrung eines Zahns konzipiert. Eine rote Farbe der Lösung zeigt die Funktionalität und Haltbarkeit an. Bei fehlender roter Farbe oder beschädigter Box sollte diese nicht verwendet werden.
Im Notfall ist die Dentosafe®-Zahnrettungsbox sofort einsatzbereit. Der Zahn wird mit der Zahnwurzelspitze nach unten in die Flasche eingelegt, ohne die Zahnwurzel zu berühren. Die Box wird dicht verschlossen und kann sicher zum Zahnarzt oder in die Zahnklinik transportiert werden.
Die Dentosafe® Aufbewahrungslösung bewahrt die Zellvitalität des Zahns mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur, was für eine erfolgreiche Reimplantation entscheidend ist. Das Etikett der Flasche sollte mit den Initialen des Patienten, dem Datum und der Uhrzeit der Einlage beschriftet werden.
Dentosafe® ist nicht zur Einnahme geeignet und sollte für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Die Haltbarkeit ist auf der Verpackung angegeben, und nach Ablauf des Verfalldatums sollte Dentosafe® nicht mehr verwendet werden. Die Originalverpackung schützt den Inhalt vor Licht und sollte für die Lagerung verwendet werden.
Vorteile
- Dentosafe®-Zahnrettungsbox für gebrochene Zähne
- Nur für einmaligen Gebrauch
- Vitalität der Zellen durch verschmutzte Lösung nicht erhalten
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.