Produktdetails & Pflichtangaben
Pflüger® Thyreo Komplex Tropfen im Detail
Das homöopathische Arzneimittel Biochemie Pflüger® Tropfen enthält verschiedene Wirkstoffe wie Fucus vesiculosus D2 und Ephedra distachya D3. Es ist registriert und wird ohne spezifische therapeutische Indikation verabreicht. Sollten Symptome während der Anwendung weiterbestehen, ist es ratsam, ärztlichen Rat einzuholen.
Es gibt keine bekannten Anwendungsbeschränkungen für Biochemie Pflüger® Tropfen. Das Arzneimittel enthält 50 Vol.-% Alkohol. Es liegen bisher keine Informationen vor, die darauf hinweisen, dass die Wirkung des Arzneimittels durch andere Medikamente beeinträchtigt wird.
Es wird empfohlen, vor der Einnahme von Biochemie Pflüger® Tropfen Ihren Arzt um Rat zu fragen, insbesondere während der Schwangerschaft oder Stillzeit. Die empfohlene Dosierung beträgt 1-3 mal täglich 5-10 Tropfen, kann jedoch individuell angepasst werden. Die Einnahme sollte nicht über einen längeren Zeitraum ohne ärztliche Beratung erfolgen.
Es liegen bisher keine bekannten Nebenwirkungen vor, jedoch kann es zu einer vorübergehenden Verschlimmerung der Symptome kommen, was als Erstverschlimmerung bekannt ist. Bei auftretenden Nebenwirkungen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt oder Apotheker konsultieren.
Bitte bewahren Sie Biochemie Pflüger® Tropfen außerhalb der Reichweite von Kindern auf und verwenden Sie es nicht nach dem Verfallsdatum auf dem Behältnis.
Vorteile
- Homöopathisches Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Fucus vesiculosus D2 und Ephedra distachya D3
- Registriert und ohne spezifische therapeutische Indikation verabreicht
- Keine bekannten Anwendungsbeschränkungen
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.