Produktdetails & Pflichtangaben
Lefax® extra Flüssigkapseln im Detail
Lefax® extra Flüssigkapseln sind eine zuverlässige Lösung für gasbedingte Magen-Darm-Beschwerden wie Blähungen. Die Flüssigkapseln sind klein und leicht zu schlucken. Lefax® extra Produkte sind höher dosiert und dennoch gut verträglich, da sie rein physikalisch wirken. Der Wirkstoff Simeticon verändert die Oberflächenspannung der Gasbläschen, die während der Verdauung entstehen und Druck verursachen. Lefax® extra lässt diese Bläschen zerfallen und die Luft im Bauch löst sich auf. Es ist auch für Schwangere unbedenklich.
Die Vorteile von Lefax® extra im Überblick:
- Trotz höherer Dosierung gut verträglich.
- Löst eingeschlossene Luftbläschen einfach auf.
- Wirkt nur im Darm und wird vollständig ausgeschieden.
- Kann auch während der Schwangerschaft eingenommen werden.
Lefax® extra hilft auch bei anderen Beschwerden wie stärkeren Blähungen, Blähungsschmerzen, Völlegefühl, Schmerzen im oberen Magen-Darm-Trakt, Aufstoßen, Übelkeit, vorzeitiges Sättigungsgefühl, Brechreiz und zur Vorbereitung diagnostischer Untersuchungen im Bauchbereich. Es ist für Jugendliche und Erwachsene geeignet, sowie auch für Schwangere und Stillende. Nehmen Sie 1-3 mal täglich ein bis zwei Flüssigkapseln zu oder nach den Mahlzeiten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit ein. Die Einnahme kann auch vor dem Schlafengehen erfolgen, falls nötig.
Vorteile
- Lefax® extra Flüssigkapseln sind eine zuverlässige Lösung für gasbedingte Magen-Darm-Beschwerden
- Klein und leicht zu schlucken
- Höher dosiert und dennoch gut verträglich
Wichtige Hinweise
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Der Verkäufer behält sich vor, eine pharmazeutische Kontrolle durch unsere Apotheker über die bestellte Menge des Medikamentes durchzuführen. Hierbei kann es zu Kürzungen bei Ihrer Bestellung zu diesem Produkt kommen. Der Rechnungsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Der Grund dafür ist unsere pharmazeutische Sorgfaltspflicht.